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Hummingbird Connectivity Softwarelizensierung


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Eigentumsrechte bei Computersoftware
Computersoftware ist generell urheberrechtlich und auch durch internationale Rechtsabkommen geschützt. Dabei werden eine Reihe von ausschließlichen Rechten definiert, etwa hinsichtlich Vervielfältigung oder Kopieren von Software. Allgemein wird Software wie gedankliches Gut behandelt. Kopieren von Software ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers der Software möglich und Missbrauch dieses Urheberrechtes wird bestraft.

Hummingbird schließt mit jedem seiner Kunden einen eigenen Lizenzvertrag ab, das „Hummingbird License Agreement". Dieser Vertrag ist jedem Paket, welches Hummingbird Software enthält, beigelegt. Entweder ist er auf der Verpackung der Datenträger aufgedruckt oder es befinden sich entsprechende Lizenzpapiere beim gekauften Produkt.

Bei Mehrfachlizenzverträgen (Site Licenses) wird eine eigene Lizenzurkunde mitgeliefert. Die einzelnen Lizensierungsarten von Hummingbird Software werden später im Einzelnen behandelt.

Bei weiteren Fragen hinsichtlich länderspezifischer Urheberrechtsfragen erhalten Sie weitere Informationen von der Business Software Alliance (BSA) unter der Telefonnummer
069-1739-77.

1.0 Lizenzvertrag für Softwareprodukte

Grundsätzlich ist jedem originalen Hummingbird Produkt ein Lizenzvertrag beigelegt. In einem Unternehmen, das die Software gekauft hat, ist die Lizenzverwaltung meist an einen Systemverwalter delegiert, der in der Lage sein sollte, Ihnen die rechtmäßige Lizenzierung der Software nachzuweisen.

Wenn Sie die Software im Handel oder per Postversand erhalten und diesem Produkt keine Lizenzvereinbarung beiliegt, besteht die Gefahr, dass Sie illegale Software gekauft haben, welches strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Eine illegale Nutzung der Software liegt auch vor, wenn Sie die Software auf mehr Computern nutzen als Sie Lizenzen gekauft haben.

Wenn Sie den Bestimmungen zustimmen, dürfen Sie die Software so benutzen, wie dies in dem „Hummingbird Software License Agreement" beschrieben ist. Ferner ist beschrieben, welche beschränkte Gewährleistung für das Produkt gilt.

1.1 Gesamtzahl der benötigten Lizenzen
Das „Hummingbird Software License Agreement" erlaubt Ihnen, eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu benutzen. Sie müssen eine Lizenz für jede Kopie der Software erwerben. Eine Kopie erstellen Sie immer dann, wenn Sie die Software in den Zwischenspeicher Ihres Computers laden, indem Sie das Programm von einem Datenträger laufen lassen, oder die Software auf ein anderes Medium duplizieren, oder das Programm auf Ihrem Computer von einem Netzwerkserver aus ablaufen lassen.

1.2 Lizenzvereinbarung bei der Installation auf einem Netzwerkserver
Die Kopie auf dem Server muss nicht separat lizenziert werden, wenn auf diesen nur von den Arbeitsstationen zugegriffen wird. Nur die Computer an den zugreifenden Arbeitsplätzen müssen jeweils eine gültige Lizenz haben.

1.3 Nutzung der Software über ein Netzwerk
Das „Hummingbird Software License Agreement erlaubt Ihnen, eine Kopie der Software auf einem Speichermedium, das als Netzwerk-Dateiserver genutzt wird, zur Installation auf Computern zu nutzen, die mit diesem Speichermedium verbunden sind. Dabei müssen Sie eine Lizenz für jeden Computer, auf dem die Software installiert ist, oder der die Software vom Speichermedium laufen lässt, erwerben und zuweisen. Durch die Zuweisung einer Lizenz auf einen bestimmten Computer übertragen Sie die Lizenz ausschließlich und für unbestimmte Zeit auf diesen Computer. Eine Lizenz dafür, eine bestimmte Kopie der Software zu verwenden, darf nicht gemeinsam auf verschiedenen Computern, auch nicht zu unterschiedlichen Zeiten, genutzt werden.

2.0 Lizensierungsarten für Hummingbird Produkte

Das „Hummingbird Software License Agreement" bezieht sich im wesentlichen auf die Benutzung eines einzelnen Anwendungsproduktes auf einem einzelnen Computer.

2.1 Single Pack
Dies gilt nur für ein einzelnes Anwendungsprodukt und enthält neben der Dokumentation die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Üblich sind heute CD-ROMs oder als Medium. Auch wenn das Produkt in einem Paket auf verschiedenen Medien verfügbar gemacht wird, bedeutet dies, dass nur eine Lizenz mit diesem Paket erworben wurde. Die Benutzung dieses Produkts ist demnach nur auf einem einzelnen Computer erlaubt.

Ein Single Paket ist sowohl mit als auch ohne Software Maintenance zu beziehen.

2.2 5-Pack
Dies gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Mit diesem Paket werden jedoch insgesamt 5 Lizenzen erworben, also das Recht, dieses Produkt auf 5 verschiedenen Computern zu nutzen. Mit Registrierung Ihres 5-Packs erwerben Sie auch automatisch das Recht auf 12 Monate kostenlose Softwarepflege (Software Maintenance). Es ist nicht erlaubt, einzelne Lizenzen aus einem 5-Pack weiterzuverkaufen.

2.3 10-Pack
Dies gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Mit diesem Paket werden jedoch insgesamt 10 Lizenzen erworben, also das Recht, dieses Produkt auf 10 verschiedenen Computern zu nutzen. Mit Registrierung Ihres 10-Packs erwerben Sie (wie beim 5-Pack) auch automatisch das Recht auf 12 Monate kostenlose Softwarepflege (Software Maintenance). Es ist nicht erlaubt, einzelne Lizenzen aus einem 10-Pack weiterzuverkaufen.

2.4 Site License (Unternehmenslizenz)
Dies gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Dieses Lizenzprogramm wurde speziell für kleinere, mittlere und große Unternehmen und Behörden konzipiert, die einen größeren Bedarf an Lizenzen für ein einzelnes Hummingbird Produkt haben.

Eine Site License kann erworben werden, wenn mindestens ein Bedarf von 10 Lizenzen insgesamt vorhanden ist. In diesem Fall wird ein spezielles „Site License Agreement" zwischen Hummingbird und dem Kunden vereinbart, wobei die Anzahl der erforderlichen Lizenzen definiert wird.

So kann der gesamte Softwarebedarf eines Unternehmens mit einem Vertrag abgedeckt werden, wobei sich deutliche Kostenvorteile und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ergeben. Eine solche Site License kann auch jederzeit erweitert werden. Neue Lizenzen werden dabei zu einer bestehenden Site License hinzugezählt. Die Summe bildet dann die neue Gesamtzahl der Site License.

Gängig ist bei Hummingbird, daß ein Anwendungsprodukt für MS Windows Plattformen als Multiplattform-Produkt angeboten wird. Dies bedeutet, dass in einem Paket die Anwendungssoftware für alle gängigen MS Windows Betriebssysteme enthalten ist. Dabei ist es lizenzrechtlich unbedenklich, die gekaufte Anzahl an Lizenzen auf diesen Plattformen auch gemischt zu verwenden, solange die Gesamtzahl der gekauften Nutzungsrechte (Lizenzen) nicht überschritten wird. Auch eine Migration von einer Microsoft Plattform auf eine andere ist problemlos möglich, was für viele Unternehmen gerade bei ihren Bestrebungen einer Umstellung auf 32-Bit oder 64-Bit Betriebssysteme sehr entgegenkommt.

Es ist ebenfalls möglich, bereits vorhandene Einzel, 5-er oder 10-er Pakete mit in eine Site Lizenz zu integrieren, gegen eine Handling Charge von 10%, gerechnet auf den momentanen Lizenzpreis. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich der Lizenznachweis anhand der Original-Seriennummern der zuvor gekauften Pakete.

2.5 Mixed Site License
Wenn ein Unternehmen ein Anwendungspaket zusätzlich für andere als MS Windows Plattformen benötigt (z.B. OS/2 oder Windows NT Alpha), trifft diese Art der Lizenzierung zu. Hierbei werden die Online-Dokumentensätze und Datenträger für alle gewünschten Plattformen geliefert. Die weitere Verwaltung wird wie bei der obigen Site License gehandhabt. Es wird also nur die gewünschte Anzahl an Lizenzen abgerechnet und in die Site License gezählt, unabhängig von der Plattform, auf der die Produkte benutzt werden. Das Mindestvolumen ist hierbei wie gehabt 10 Lizenzen. Der Lizenzpreis erhöht sich um 15% für eine weitere Plattform (z.B. Multiplattform plus OS/2) oder um 25% für alle verfügbaren Plattformen.

2.6 Corporate License
In Fällen, wo sich Unternehmen für den standardisierten Einsatz von Hummingbird Produkten auf allen oder den meisten Computern entscheiden, kann auch eine solche Lizenzierungsform vereinbart werden.

Dies ist jedoch immer ein individuelles „Corporate License Agreement" zwischen Hummingbird und dem Kunden, wobei ein Abgleich zwischen den Anforderungen im Unternehmen und den Lizenzmöglichkeiten von Hummingbird geschieht. In diesem Fall muss der Kunde nicht mehr die Anzahl der Lizenzen, die er nutzt, melden und verwalten, sondern er erwirbt das Recht, beliebig viele Lizenzen eines oder mehrerer Produkte von Hummingbird innerhalb des Unternehmens zu nutzen.

2.7 OEM Site License
Diese Form der Lizenzierung ist besonders für Softwareentwickler interessant, die eigene Applikationen schreiben und vertreiben. Damit können sie Hummingbird Produkte kostengünstig in deren Lösungen integrieren. Anstatt mehrerer Einzellizenzen können Softwareentwickler eine solche OEM Site License erwerben und diese dann einzeln an ihre Kunden weiterzugeben. Je nach Anzahl der Lizenzen in dieser OEM Site License gestaltet sich dann der Preis entsprechend der aktuellen Site License Preisliste. Ausschließlich im Rahmen dieser Sonderregelung kann die OEM Site License geteilt werden, d.h. nicht wie im Rahmen einer Standard Site License bei einem Kunden installiert, sondern auf mehrere Kunden verteilt werden. Die Mindestbestellung für eine solche Lizenz beträgt bei Eröffnung der OEM Site License 20 Lizenzen, bei Folgebestellungen mindestens 10 Lizenzen.

Voraussetzung für eine solche OEM Site License ist, dass das Hummingbird Produkt ein integraler Bestandteil der gelieferten Gesamtlösung des Softwareherstellers ist. Das Hummingbird Produkt darf nicht einzeln aufgeführt und ausgeliefert werden. Der Endkunde kann eventuelle Updates nur durch den OEM-Softwarehersteller erstehen.

Der Softwareentwickler erhält bei Abschluss des Vertrages mit der ersten Lieferung einen Satz Medien mit Online Handbüchern. Damit darf der SW-Entwickler die beim Kauf aktuelle Version integrieren. Eine neue Version ist auf schriftliche Anfrage kostenlos vom Softwareentwickler über Hummingbird zu beziehen. Im Falle eines kundenseitigen Updates sind die Update-Nachweise zu sammeln und in der mit Hummingbird vereinbarten Mindestmenge zu 30% des aktuellen Lizenzstaffelpreises zu bestellen.

Unter besonderen Umständen ist es auch möglich, dem Endkunden Einzelpakete zu liefern. Anfragen hierzu bitte immer direkt bei Hummingbird.

3.0 Preisstaffeln für Site Licenses ohne gültigen Maintenance Vertrag

Die Lizenzpreise in einer Site License sind Staffelpreise in Abhängigkeit der jeweiligen Anzahl der angefragten Lizenzen. Diese staffeln sich wie folgt:

Staffeln 11-19 20-49 50-99 100-199 200-499 >500 1000+

Bespiel: Der Kunde platziert eine Initial Bestellung von 40 Lizenzen. Sein Preis kalkuliert sich aus der Staffel 20-49. Eine weitere Bestellung über 15 Lizenzen folgt 5 Monate bzw. 1 Versionsnummer später. Jetzt berechnet sich der Preis aus der Staffel 10-19.

3.1 Preisstaffeln für Site Licenses mit gültigem Maintenance Vertrag
Die Lizenzpreise in einer Site License sind Staffelpreise in Abhängigkeit der jeweiligen Gesamtanzahl der Lizenzen. Diese staffeln sich wie folgt:

Staffeln 11-19 20-49 50-99 100-199 200-499 >500 1000+

Bespiel: Der Kunde platziert eine Initial Bestellung von 40 Lizenzen. Sein Preis kalkuliert sich aus der Staffel 20-49. Eine weitere Bestellung über 15 Lizenzen folgt 5 Monate später. Jetzt berechnet sich der Preis aus der Staffel 50-99.

Achtung:
die Änderung der Preisgestaltung Punkt 3.0 und 3.1 tritt ab Oktober 2003 in Kraft. Sonderregelungen sind direkt mit dem Hersteller zu besprechen.

4.0 Produkte

Folgende Produkte können als Standardpakete oder Site Licenses bezogen werden:

  • Exceed, Exceed 3D (add-on), Exceed XDK (add-on)
  • Exceed onDemand
  • HostExplorer
  • Host Access Services (HostExplorer Print Services & Deployment Wizard)
  • NFS Maestro Client (incl. NFS Server Lite)
  • NFS Maestro Gateway Windows NT
  • NFS Maestro SOLO
  • Connectivity Secure Shell
Folgende Produkt Bundles können als Standardpakete oder Site Licenses bezogen werden:

  • Exceed Power Suite (Exceed, HostExplorer, NFS Solo, Host Access Services)
  • Exceed Connectivity Suite (Exceed, 3D, onDemand 4.X, NFS Solo, HostExplorer, e-Gateway, Host Access Services, Secure Shell, SSL, Kerberos
  • HostExplorer Connectivity Suite (NFS Solo, HostExplorer, e-Gateway, Host Access Services, Secure Shell, SSL, Kerberos)

5.0 Neue Versionen für Hummingbird Software Lizenzen

Grundsätzlich kann jede Lizenz von Hummingbird durch einen Updatevertrag oder einen Software Maintenance Vertrag gewandelt werden, sobald eine neue Version des Produktes freigegeben ist.. Dabei ändert sich der Lizenzvertrag im wesentlichen dadurch, daß die alte Version durch die aktuelle Version der Software ersetzt wird. Die alte Version darf dann nicht mehr genutzt werden. Durch ein solches Update wird die Lizenz auf die ältere Version ungültig.

Ein Downgrade der aktuell lizensierten Version ist nur nach Absprache mit dem Hersteller möglich.

6.0 Upgrades


6.1 Single Packs
Single Packs können auf das neueste Release hochgerüstet werden, wenn die Lizenz anhand der Seriennummer nachgewiesen wird und die Vernichtung der alten Version nach Erhalt der neuen Version bestätigt wird. Die vorhandene Lizenz kann danach mit der neuen Version verwendet werden. Der aktuelle Upgrade- Preis ist veröffentlicht und kann über den bekannten (oder einen vom Hersteller empfohlenen) Vertriebskanal bestellt werden.

6.2 5-/10-Packs
5-/ 10-Packs ohne Wartung (nach Ablauf des Wartungszeitraums von 12 Monaten nach Kauf) werden im Rahmen der Upgrade-Politik wie Site Licenses behandelt und mit 15% des gültigen Lizenzpreises berechnet.

6.3 Site License
Ein Upgrade einer Site License wird mit 15% des Lizenzpreises entsprechend der gültigen Staffelpreise für Site Licenses berechnet.

Administrative Handhabung: Angenommen, ein Site License Papier beinhaltet 50 Exceed, aber nur 20 sollen auf die neueste Version gewandelt werden. Hierfür ist es notwendig, eine Sub-License (Unterlizenz) zu eröffnen da ein Lizenz-Papier nur EINE Version beinhalten kann. D.h. auf der Sub License werden die 20 Exceed separat aufgeführt, die Hauptlizenz enthält jetzt nur noch die 30 Exceed der älteren Version. Die Summe aller Sub Licenses plus die Hauptlizenz ergibt die Gesamtanzahl an gekauften Lizenzen. Die Mindest Upgrade Menge muss 10 Lizenzen betragen (da eine Sublizenz nur mit mindestens 10 Lizenzen eröffnet werden kann).

6.3.1 Ugrades alter Produktversionen (nicht mehr supportete Versionen)
Hummingbird supportet immer die aktuell gültige Version sowie die 2 vorherigen Versionen. Diese Produkte, gleich ob als Pack oder Lizenz gekauft, können zu den bei Punkt 6.2 erwähnten 15% upgegraded werden. Alle älteren Versionen können zu 30% des jeweils gültigen Lizenzpreise upgegraded werden. Beispiel: Die aktuelle Version ist 12.0, supportet werden ebenfalls die 11.00 sowie die 10.0. Frühere Versionen z.B. die 9.0 werden ab März 2007 nicht mehr supportet.

6.4 Plattformwechsel
Im Falle, dass Sie z.B. von OS/2 auf Windows umstellen wollen, können Sie auch die Hummingbird Lizenzen als „Cross-Update" auf die neue Plattform lizenzieren. Dieses Cross-Update wird lizenzrechtlich so abgewickelt wie ein Uprade auf die aktuelle Version derselben Plattform. Die Cross-Updategebühr beträgt 50% des üblichen Lizenzpreises.

7.0 Wechsel vom Fremdhersteller ( Competitive Upgrade)

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit bei Hummingbird Fremdprodukte „in Zahlung zu geben" (Competitive Upgrade). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  1. Das Fremdprodukt muss in Art und Umfang dem Hummingbird-Produkt entsprechen, d.h. z.B. ein Competitive Upgrade von WRQ Reflection X zu Exceed ist möglich, von FTP OnNet zu Exceed nicht! Im Zweifelsfalle ist die Machbarkeit vor der Angebotserstellung bei Hummingbird zu erfragen!
  2. Ein „Competitive Upgrade" ist nur möglich mit dem Nachweis der einzelnen Seriennummern des Fremdherstellers, bzw. der Kopie des Lizenzvertrages UND einer Vernichtungserklärung des Kunden. Eine Vernichtungserklärung alleine wird nicht anerkannt.
Dieses Competitive Upgrade wird bei Erfüllung der Voraussetzungen lizenzrechtlich wie eine Neulizenz abgewickelt, d.h. die Anzahl der in Zahlung zu gebenden Lizenzen entspricht der Anzahl der Neulizenzen (plus mögliche zusätzliche Neulizenzen) und bestimmt somit auch den Lizenzpreis. Die Competitive Update-Gebühr beträgt 50% des üblichen Lizenzpreises. Ein zusätzlich abgeschlossener Wartungsvertrag (siehe Punkt 8.0) wird jedoch nicht mit 50% rabattiert da die Leistung erst ab Kaufdatum erbracht werden muss.

8.0 Wartungsvertrag ( Software Maintenance)

Ein Software Maintenance Vertrag (Wartungsvertrag) umfasst die folgenden Leistungen:

  • automatischer Software Update Service mit kostenfreier Lieferung eines Datenträgers der eingesetzten Software bei jedem Releasewechsel
  • Bereitstellung von Zwischenversionen (Patches) zur Fehlerbehebung falls erforderlich innerhalb kürzester Zeit
  • Lieferung von Ersatzdatenträgern bei Verlust/Beschädigung
  • Unbegrenzter Hotline Support während der täglichen Geschäftszeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr direkt durch die Hummingbird Communications GmbH in München oder Berlin, diese Leistung steht ausschliesslich Maintenance Kunden zur Verfügung
  • Consulting nach Bedarf und Absprache vor Ort durch Hummingbird Support Mitarbeiter (zur Fehlerbehebung) max. 2 Besuche pro Jahr
  • Online Zugriff auf die Hummingbird Knowledge Base

8.1 1-/5-/10-Packs
Im Lieferumfang eines 5er, bzw. 10er Pakets ist ein 12monatiger Wartungsvertrag enthalten. Es besteht jedoch erst Anspruch auf die Leistungen des Wartungsvertrages nachdem sich der Endkunde bei Hummingbird, entweder über die Registrierungskarte oder die Web-Page, offiziell registriert hat.

Wenn die Registrierung nicht innerhalb von 3 Monate nach Kaufdatum erfolgt, erlischt der Anspruch auf die Maintenance.

8.2 Site License/ Mixed Site License
Ein Wartungsvertrag kann zum Preis von 18% in Höhe des jeweiligen Lizenzpreises abgeschlossen werden. Bei einer bestehenden Site License ist Voraussetzung, dass die Versionsnummer dem aktuellen Release entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss die Lizenz vor Abschluss des Wartungsvertrages upgegraded werden. Da bei dieser Handhabung 15% Update sowie 18% Wartungskosten (gerechnet auf den jeweiligen Staffelpreis) anfallen würden, bieten wir Sonderkonditionen von 30% auf den Listpreis an. Der Wartungsvertrag ist jeweils für ein Jahr gültig. Nach Ablauf kann die Wartung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auch für eine Verlängerung der Wartung wird die Gesamtzahl der dann installierten Lizenzen für die 18%ige Wartungsgebühr zugrunde gelegt.

Alle während der vereinbarten Wartungsperiode zusätzlich zur bestehenden Site License erworbene Lizenzen werden wie folgt berechnet:

Restlaufzeit des Wartungsvertrages in Monaten * 1,5% Aufschlag auf den jeweiligen Staffelpreis der bestellten Neulizenzen.

Damit wird beabsichtigt das Ablaufdatum der Wartungsverträge einheitlich zu halten. Unter 1 Monat Restlaufzeit des Wartungsvertrages entfällt die oben genannte Regel.

Der Zukauf von Neulizenzen ohne Wartung bei einem bestehenden Lizenz-Wartungsvertrag ist nur ab mindestens 10 Lizenzen möglich, da dafür eine Sub-Lizenz eröffnet werden muss.

8.3 Laufzeiten
Ein Wartunsvertrag läuft grundsätzlich 12 Monate und wird mit 18% vom jeweils aktuellen Lizenzpreis kalkuliert. Laufzeiten über einen längeren Zeitraum sind nach Absprache mit Hummingbird möglich. Wird der Wartungsvertrag Mitte eines Monates abgeschlossen ist er jeweils bis Ende des 12.ten Monats gültig. Beispiel: Kaufdatum des Maintenance Vertrages ist der 15. September 2006. Die Laufzeit des Vertrages endet dann am 01. Oktober 2007. Nach Ablauf des Zeitraumes kann der Vertrag wiederum verlängert werden, hierbei muss auf eine lückenlose Verlängerung geachtet werden.

9.0 Hochschulkonditionen

Hummingbird bietet gegen Nachweis (Kopie der Originalbestellung des Endkunden) Sonderkonditionen für Bildungsinstitute und Forschungseinrichtungen an. Auf die gültigen Listenpreise wird ein Rabatt von 40% gewährt. Dies gilt für alle Produkte von Hummingbird.

Berechtigt für Hochschulkonditionen sind:

  • Universitäten (öffentliche und private)
  • Fachhochschulen (öffentliche und private)
  • Allgemeinbildende Schulen
  • Institute entsprechend der „Blauen Liste"

10.0 Software Piraterie
Jedes unerlaubte Kopieren, Reproduzieren, Verwenden, Herstellen und Vertreiben von Softwareprodukten ist strafbar. Dadurch werden sowohl die Softwareunternehmen und letztlich auch der Endkunde geschädigt.

Piraterie schadet allen Softwareherstellern, unabhängig von ihrer Größe. Bis zur Marktreife eines Programmes sind jahrelange Entwicklungsarbeiten sowie Investitionen in Mitarbeiter notwenig. Ein Teil jeder Mark für den Kauf von Originalsoftware geht in Forschung und Entwicklung. Durch Raubkopien fließt das Geld direkt in die Taschen der Softwarepiraten. Dabei ist es unerheblich, ob Raubkopien bei Anwendern genutzt werden oder ob es sich um tatsächliche Softwarefälschungen handelt.

Ebenso stellt die Vermietung von Software ein illegales Kopierdelikt dar, wenn Produkte bei einem Einzelhändler für die Nutzung zu Hause oder im Betrieb bemietet werden, wenn Produkte über Mailorder-„Clubs" vermietet werden, oder wenn Produkte auf Computern vorinstalliert werden, die ihrerseits vorübergehend vermietet werden.

Theoretisch wird bei Lizenzmißbrauch ein gültiger Lizenzvertrag ungültig. Hummingbird macht es sich bei Verletzungen dieser Art jedoch zur Regel, die nicht autorisierten Kopien als illegal zu betrachten, während Originallizenzen bestehen bleiben. Hummingbird unternimmt jedoch alle Anstrengungen, um die geistigen Eigentumsrechte der Originalsoftware zu schützen. Unabhängig vom Ausmaß der Verletzung billigt Hummingbird keine Art der Verletzung und wird in jedem Fall geeignete Schritte unternehmen, um derartige Verletzungen zu unterbinden.

Wenn Sie unwissentlich illegale Hummingbird Software gekauft haben, so geben Sie zuerst das Produkt dort zurück, wo Sie es gekauft haben und verlangen eine Legalisierung des Produktes. Weigert sich der Händler, so verlangen Sie Ihr Geld zurück.

Sollten Sie den Verdacht haben, daß in Ihrem Umfeld eine illegale Nutzung von Hummingbird Software, oder auch von anderen Softwareprodukten vorliegt, so sollten Sie sich an die örtliche Verbraucherberatung wenden, Ihre Bedenken der örtlichen Hummingbird Niederlassung melden oder auch dem BSA in Frankfurt mitteilen.


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