| Insight

|
  
Order / Rechnungen Bestellung
 \
Insight

Allgemeine Bedingungen von Insight für die Lieferung von Produkten und Service-Leistungen


1. Vorbemerkungen:
Dies sind die Bedingungen, zu denen Insight bereit ist, an ihre Kunden Produkte und Service-Leistungen zu liefern (die "Bedingungen"). Sofern Insight nicht schriftlich einer anderen Regelung zustimmt, liegen allen Verträgen diese Bedingungen zugrunde, unter Ausschluss aller anderen Festlegungen und Bestimmungen, die in vom Kunden oder von Insight bei Vertragsabschluss verwendeten Dokumenten oder sonstigen Mitteilungen festgelegt sind oder auf die Bezug genommenen wird.

2. Definitionen und Auslegung
2.1 In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:
"Arbeitstag" ist ein Zeitraum von 8 Stunden zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag, ausschliesslich der gesetzlichen Feiertage am Sitz von Insight [oder des betreffenden Geschäftes/Büros]. "Bestellung" bezeichnet eine durch den Kunden bei Insight aufgegebene Bestellung zu dem von Insight mitgeteilten Preis. "Kunde" bezeichnet die Partei, die eine durch Insight angenommene Bestellung aufgegeben hat und mit der Insight vertraglich vereinbart hat, Produkte und/oder Service-Leistungen gemäss diesen Bedingungen zu verkaufen. “Lizenzvereinbarung” bezeichnet die vom Verkäufer dem Kunden erteilte Lizenz, mit der dem Kunden das Recht zur Nutzung der Produkte gewährt wird. In der Lizenzvereinbarung werden die Bedingungen der Lizenz geregelt, nach der der Verkäufer dem Kunden das Nutzungsrecht an den Produkten gewährt. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der Produkte durch den Kunden. “Preis” bezeichnet den von Insight dem Kunden angebotenen Preis, der diesem durch Zusendung einer Preisliste oder eines Angebotes auf Anfrage mitgeteilt wird. Der Preis wird auf Anfrage auch auf der Website insight.com mitgeteilt. Insbesondere auf der Website insight.com, aber auch ganz allgemein, sind Preisänderungen vorbehalten, sofern nicht schriftlich etwas Anderes durch Insight mitgeteilt wurde (z. B. im Rahmen eines Angebotes). Jeder von Insight schriftlich mitgeteilte Preis ist nur für eine begrenzte Frist von 15 Tagen gültig. “Produkte” bezeichnet die vom Kunden über Insight zur Lieferung innerhalb des Vertragsgebietes bestellten Computer-Software- bzw. Hardware-Produkte der Verkäufer. "Räumlichkeiten" bezeichnet alle Gebäude oder Standorte, an denen der Kunde Einrichtungen unterhält und Insight den Kunden vereinbarungsgemäss beliefert. "Service-Leistungen" sind im Vertragsgebiet zu erbringende Service-Leistungen der Verkäufer, die der Kunde über Insight bestellt. "Insight " bezeichnet das mit Insight Technology Solutions AG, (Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich, Switzerland) , das einen Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat. "Insight-Service-Leistungen" bezeichnet die Service-Leistungen von Insight , die der Kunde von Insight bestellt. “Verkäufer” bezeichnet den Verleger, Hersteller oder Vertriebshändler, der die Produkte lizenziert, die Service-Leistungen erbringt oder Insight zu seinem Fachhändler für 
den Weiterverkauf der Produkte bzw. Service-Leistungen an den Kunden ernannt hat. "Vertrag" bezeichnet einen Vertrag zwischen Insight und dem Kunden zur Lieferung von Produkten und/oder Service-Leistungen, der durch die schriftliche Annahme einer Bestellung des Kunden durch Insight zustande kommt. Ein Vertrag kommt auch zustande, sobald Insight durch die Lieferung von Produkten und/oder durch die Erbringung von Service-Leistungen mit der Ausführung einer Bestellung beginnt. “Vertragsgebiet” sind Europa, der Nahe Osten und Afrika (“EMEA”). 2.2 Überschriften von Ziffern dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen. 2.3 Sofern der Kontext es zulässt oder erfordert, beinhalten singularisch verwendete Begriffe auch den Plural, und umgekehrt. Begriffe, die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen, beinhalten auch die anderen Geschlechter. Bezugnahmen auf "Sie" bzw. "Ihr" beziehen sich auf den Kunden.

3. Verbindlicher Vertrag:
Vorrang der Verkaufsbedingungen Diese Bedingungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von Insight nach eigenem Ermessen geändert werden. Bei Bestellungen über die Website sollten Sie daher regelmässig, insbesondere vor Aufgabe einer Bestellung, die aktuellen Bedingungen prüfen, da diese für Sie verbindlich sind. Diese Bedingungen dürfen NICHT durch Hinzuziehen von anderen Dokumenten geändert, ergänzt oder neu gefasst werden.

4. Produkte und Service-Leistungen
Insight ist bereit, aktuell verfügbare Produkte und Service-Leistungen gemäss diesen Bedingungen und aufgrund einzelner Bestellungen des Kunden an ihn zu liefern. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage eines Angebots von Insight oder der auf der Insight-Website verfügbaren Preislisten. Nach Eingang der Bestellung bei Insight erhält der Kunde eine E-Mail zur Eingangsbestätigung. Wenn die Bestellung durch Insight angenommen wurde, erhält der Kunde eine Bestätigung der Annahme und die Bestellung wird zu einem Vertrag nach Massgabe der Bedingungen in dem Angebot oder den Preislisten und der Bestellung, wie in der Annahmebestätigung bestätigt. Alle Insight-Service-Leistungen, für die ein fester oder begrenzter Zeitraum vereinbart wurde, sind von Insight über den in der betreffenden Bestellung genannten Zeitraum an Arbeitstagen zu erbringen. Alle fortlaufenden Insight-Service-Leistungen, für die eine unbestimmte Dauer vereinbart wurde, sind von Insight an Arbeitstagen auszuführen, bis sie gemäss der entsprechenden Bestellung gekündigt werden. Die Erbringung von Insight-Service-Leistungen ausserhalb von Arbeitstagen bedarf der vorherigen Zustimmung von Insight. Ausserdem werden zusätzliche Gebühren berechnet. Insight kann Vertreter und/oder Subunternehmer mit der Ausführung von Insight-Service-Leistungen beauftragen. Alle Leistungen, die Insight auf Wunsch des Kunden über die im Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, können gesondert zu den jeweils geltenden Sätzen von Insight abgerechnet werden. Für Dienstleistungen, die der Verkäufer an den Kunden liefert, gelten die Geschäftsbedingungen der Lizenzvereinbarung. Von Zeit zu Zeit wird der Verkäufer dem Kunden Dienstleistungen anbieten, die sich dann automatisch vertraglich verlängern. Der Kunde ist verpflichtet, die Geschäftsbedingungen des Verkäufers Wartungsvertrag als Bestandteil der Lizenzvereinbarung sorgfältig zu lesen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um den Wartungsvertrag zu kündigen, falls der Kunde dies wünscht. Insight haftet nicht für die Zahlung von Dienstleistungen, die aufgrund der unterzeichneten bzw. akzeptierten Vereinbarung zwischen Verkäufer und Kunde automatisch bestellt wurden. Wir möchten darauf hinweisen, dass Insight zu Schulungszwecken Telefongspräche sowie elektronischen Schriftwechsel aufzeichnen und/oder abhören kann.


5. Preisstellung und Bezahlung
Für gemäss diesen Bedingungen erworbene Produkte und Service-Leistungen wird Insight die in der Weltweiten Preisliste [Insight 's Global Pricing Structure – IGPS] festgelegten Preise berechnen. Die IGPS basiert auf der Preisliste des Verkäufers (in der jeweils aktuellen Fassung) für die betreffenden Produkte und Service-Leistungen. Die Preise für alle Produkte und Service-Leistungen sind je nach den zwischen Insight und den einzelnen Verkäufern getroffenen Einkaufsvereinbarungen verschieden. Es gelten die von Insight jeweils veröffentlichten, in Preislisten genannten oder angebotenen Preise. Bei Änderungen der Einkaufsvereinbarung mit dem Verkäufer bleiben Änderungen dieser Preise vorbehalten. Der Vertragspreis beinhaltet keine Auslagen und Nebenkosten (wie z. B. Liefergebühren) und versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Zölle, Steuern oder Auflagen (wie z. B. Ein- oder Ausfuhrzölle), die sämtlich vom Kunden zu zahlen sind. Falls der Kunde zur Einbehaltung von Quellensteuer verpflichtet ist, hat er Insight alle erforderlichen Quittungen und Unterlagen, die eine solche Zahlung belegen, vorzulegen. Falls Insight gesetzlich verpflichtet ist, bei der Lieferung der Produkte Steuern oder Zölle im Namen und für Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der Kunde, Insight innerhalb von dreissig (30) Tagen, nachdem Insight den Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, die Kosten hierfür zu erstatten. Der Kunde wird Insight, sofern anwendbar, gültige Dokumente zur Steuerfreistellung vorlegen, und zwar vor andernfalls erforderlichen Überweisungen durch Insight im Namen oder für Rechnung des Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden alle Produkte auf dem Land- bzw. Seeweg per von Insight vorausbezahlter und zusätzlich in Rechnung gestellter Fracht (FCA Ursprungsort) verschickt. Der Kunde hat die Transportkosten zu zahlen. Insight behält sich das Recht vor, jederzeit vor dem Versanddatum der Produkte und/oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Service-Leistungen angebotene Preise und Liefergebühren zu ändern. Falls sich die Kosten von Insight für die Erfüllung des Vertrages aufgrund einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden oder einer falschen oder ungenügenden Auskunft durch den Kunden oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen Gründen ausserhalb des Einflussbereichs von Insight erhöhen, so erhöht sich der nach dem Vertrag zu zahlende Betrag entsprechend. Insight wird diese Zusatzkosten angemessen schätzen und den Kunden hierüber informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Schätzung, wird dies als Einverständnis 
gewertet. Können sich die Parteien nicht auf eine solche Erhöhung verständigen, kann Insight den Vertrag kündigen, ohne dass eine der Parteien dafür haftet. Der Vertragspreis für Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen ist durch den Kunden innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zahlbar. Der Kunde kann Ansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht (einschliesslich des Rechts auf, Erfüllung Zug um Zug zu verlangen) kann durch den Kunden nur in Bezug auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Produkte, die Insight an den Kunden liefert, werden von Insight am Versanddatum der Produkte in Rechnung gestellt. Von Insight zu erbringende Service-Leistungen oder Insight-Service-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit vertraglich geschuldeten Zahlungen im Verzug, so gilt unbeschadet anderer Insight zustehender Rechte und Rechtsmittel, dass (a) der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von jährlich 4% Prozent zu zahlen hat, wobei die auf Tagesbasis berechneten Zinsen seit Verzugs gemäss Fälligkeitstermin aufgrund der Rechnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der überfällige Betrag samt aufgelaufenen Zinsen bei Insight eingegangen ist, anfallen; und (b) Insight sich vorbehält, die Vertragserfüllung auszusetzen bis der Kunde die Angelegenheit in Ordnung gebracht hat, den Vertrag gemäss Ziffer 11 (Kündigung) zu kündigen und/oder den Verkäufer über unerlaubte Nutzung der Produkte wegen Nichtzahlung zu informieren.

6. Fracht und Lieferung
Gemäss diesen Bedingungen vorgenommene Lieferungen erfolgen auf der Grundlage des einschlägigen Vertrags. Die Verträge enthalten das Bestelldatum, die Menge, die geltenden Preise, Liefertermine und die Lieferanschrift und ggf. Anweisungen zum Transportweg, der Rechnungsanschrift und der Zertifizierung. Die Verfügbarkeit der Produkte ist abhängig von der Verfügbarkeit des betreffenden Produkts beim Verkäufer. Verzögerungen bei der Beschaffung des Produkts vom Verkäufer können Verzögerungen bei der Auslieferung des Produkts an den Kunden zur Folge haben. Das gesamte Risiko für Verlust oder Beschädigung von Produkten und Medien während des Transports hat der Kunde zu tragen.
Versandanweisungen und sonstige sachdienliche Informationen zur Lieferung sind in den gemäss diesen Bedingungen vorgenommenen Bestellungen anzugeben. Das Eigentum an den Produkten und Medien verbleibt beim Verkäufer, bis Insight die vollständige Bezahlung für alle vom Kunden ausstehenden Beträge einer Abrechnung erhalten hat. Wenn der Kunde die Produkte verkauft oder anderweitig veräussert, bevor vollständige Zahlungen wie vorstehend beschrieben an Insight geleistet wurden, ist Insight unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zum Kauf der Produkte berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen (und zu diesem Zweck sämtliche Räumlichkeiten des Kunden zu betreten). Mit dieser Bestimmung wird dem Kunden keinerlei Rückgaberecht gewährt. Insight kann unbeschadet der Tatsache, dass der Kunde noch nicht Eigentümer der Produkte oder der Medien ist, die Beitreibung der Preise verfolgen, wenn diese fällig sind.

7. Rücksendungen.
Rücksendung mangelhafter Produkte: Der Kunde hat das Recht, mangelhafte Produkte gemäss den vom jeweiligen Verkäufer des Produkts in der Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen zurückzugeben. Es kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäss diesen Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschliesst. Um zu erfahren, welche Bedingungen in einem solchen Fall einschlägig sind, muss der Kunde in der Lizenzvereinbarung nachsehen. Mangelhafte Produkte sind nicht an Insight sondern an den Verkäufer zurückzusenden. Rücksendung mangelfreier Produkte: Der Kunde kann von Zeit zu Zeit das Recht zur Rückgabe mangelfreier Produkte zu bestimmten vom Verkäufer des Produkts vorgegebenen Bedingungen haben. Wenn es sich bei dem Produkt um ein Shrink-wrap-Produkt handelt, kann dieses nur ungeöffnet (d. h. mit unbeschädigtem Lizenzsiegel) zurückgegeben werden. Es kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäss diesen Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschliesst. Nicht vorrätig gehaltene Sonderbestellungen, Vervielfältigungen auf CD/Diskette und Dokumentation werden, ausser im Rahmen der geltenden Mangelhaftung, nicht zurückgenommen. Vor jeder Rücksendung, auch im Mangelhaftungsfall
muss sich der Kunde eine RÜCKSENDENUMMER [return authorization number - R.A. #] geben lassen und diese gut sichtbar an der Aussenverpackung des zurückgesandten Produktes anbringen, damit die Gutschrift vorgenommen werden kann. Rücksendungen mangelfreier Produkte werden AUSSCHLIESSLICH in dem gleichen Zustand wie bei Empfang des Produkts durch den Kunden bei Lieferung durch Insight oder den Verkäufer akzeptiert. Weiterhin werden Rücksendungen von Produkten AUSSCHLIESSLICH in dem von Insight bei Erteilung der R.A. # benannten Vertriebszentrum entgegengenommen, wobei die erteilte R.A. # in der Anschrift mit anzugeben ist. Wenn das Produkt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erteilung der Rücksendenummer (oder einer angemessenen kürzeren, von Insight bei Erteilung der Rücksendenummer gesetzten Frist) bei Insight eingeht oder nicht die oben genannten Kriterien für die Rücksendung erfüllt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Gutschrift oder die Rückgabe des Produktes. Sobald der ausgefüllte Return Material Authorisation (“RMA”) Antrag eingegangen und vom Customer and Account Services Team (dem “CAS” Team) genehmigt worden ist, wird das CAS Team die Unterlagen an die Buchhaltung weitergeben. Diese wird dem Kundenkonto innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Unterlagen vom CAS Team eine Gutschrift erteilen. Gutschriften können sich verzögern, wenn es Abweichungen zwischen den zurückgesandten Produkten und den genehmigten/autorisierten RMA gibt. Gutschriften können sich auch verzögern, wenn die Rücksendungen nicht der Standard-Lagerkonfiguration entsprechen. Wenn die Standard-Lagerkonfiguration nicht eingehalten ist, oder wenn Insight extra Kosten entstehen, kann eine Gebühr erhoben werden und diese später von der Gutschrift in Abzug gebracht werden. Sämtliche dem Kunden von Insight (gleich aus welchem Grund) ausgestellte Gutschriften muss der Kunde innerhalb von einem Jahr ab Ausstellungsdatum einlösen. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht eingelöst werden, verfallen diese Gutschriften automatisch. Die Versandkosten für die Rücksendung von Produkten hat der Kunde zu tragen, wobei Kosten für Rücksendungen im Rahmen der Mangelhaftung von Insight erstattet werden. Insight behält sich das Recht vor, vom Kunden jederzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 % auf alle Rücksendungen von nicht mangelhaften Produkten zu erheben.

8. Mangelhaftung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Insight im Rahmen dieses Vertrages als Wiederverkäufer der Produkte und Service-Leistungen des Verkäufers auftritt. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, Mangelhaftungsansprüche grundsätzlich gegen den Verkäufer geltend zu machen. 8.2 Der Kunde hat gelieferte Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen sofort nach Erhalt auf Beschaffenheit und Vollständigkeit zu prüfen. Mängel sind innert 5 Tagen seit Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel und Mängel, die erst später entstehen, sind innert 5 Tagen seit Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt das gelieferte Produkt, die Service-Leistungen oder die Insight-Service-Leistungen als angenommen und eine entsprechende Gewährleistung ist verwirkt. 8.3. Insight behält sich das Recht vor, mangelhafte Produkte nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat jedoch kein Anspruch auf Ersatz oder Nachbesserung. 8.4 Jegliche Gewährleistung von Insight für Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Insight tritt ihre entsprechenden Ansprüche für Produkte und Service-Leistungen gegen den Verkäufer an den Kunden ab, soweit Insight dazu aus dem Vertrag mit dem Verkäufer ermächtigt ist. 8.5 Falls die Lizenzvereinbarung den Ersatz von mangelhaften Produkten gestattet, hat der Kunde gemäss den Bestimmungen von Ziffer 7 Absatz 1 obenstehend vorzugehen. 8.6 Falls gemäss Ziffer 8.2 geltend gemachte Mängel nicht behoben werden und der Kunde mit seiner Gewährleistungsklage gegen den Verkäufer nicht obsiegt, behält sich Insight vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen eine Preisgutschrift für den Minderwert des Produktes zu gewähren. In solchen Fällen oder falls der Kunde eine Klage gegen Insight einreicht, gelten alle gemäss Ziffer 8.4 hievor abgetretenen Rechte als an Insight rückübertragen. 8.7 Insight sichert die sorgfältige und getreue Ausführung der Insight-Service-Leistungen zu. 8.8 Insight schliesst ausdrücklich jegliche Zusicherung bezüglich der Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen für Spezifikationen oder für die Geeignetheit für die Bedürfnisse des Kunden oder einen bestimmten Gebrauch aus. 8.9 Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 8.10 Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung. 8.11 Falls die Lieferung der Produkte, Service-Leistungen oder Insight-Service-Leistungen als „Werk“ (im Sinne von Artikel 363 Schweizer Obligationenrecht) qualifizieren sollte, finden Ziffern 8.1 bis 8.10 analoge Anwendung. Zudem gilt eine Lieferung als abgenommen, falls allfällige Mängel nicht innert 5 Tagen seit Ablieferung schriftlich bei Insight gerügt werden.

9. Lizenzbedingungen
Alle gelieferten Produkte unterliegen den ggf. beigefügten Lizenzvereinbarungen. Für alle Shrink-wrap-Software-Produkte muss der Kunde der Lizenzvereinbarung zustimmen und er ist an die in dem Paket enthaltene Lizenzvereinbarung gebunden, sobald das Paket geöffnet oder das daran angebrachte Siegel aufgebrochen worden ist. Für alle sonstigen Software-Produkte einschliesslich solcher Software, die auf elektronischem Wege gekauft bzw. in Empfang genommen wurde, erklärt sich der Kunde als ab Zeitpunkt des Kaufes an die Lizenzvereinbarung für deren Benutzung gebunden. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen aller Volumenlizenzvereinbarungen für gemäss diesem Vertrag gekaufte Produkte und erkennt an, dass er für den ordnungsgemässen Einsatz, die Statusverfolgung, die Nutzung und die Dokumentation solcher Lizenzen zuständig ist.

10. Haftungsausschlüsse
10.1 Insight ist nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftbar. 10.2 Jegliche weitere Haftung, inklusive einer Haftung für Folgeschäden oder indirekte Schäden, wie z.B. Datenverlust oder Gewinnausfall usw., ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. SOFERN IN DIESEM VERTRAG NICHTS ANDERWEITIGES GEREGELT IST; ÜBERNIMMT INSIGHT KEINERLEI HAFTUNG FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH FÜR NICHT ZUR NUTZUNG ZUR VERFÜGUNG STEHENDE PRODUKTE, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, DIE VERWENDUNG BESCHÄDIGTER DATEN ODER FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON SOFTWARE. SOLLTE INSIGHT GEGENÜBER DEM KUNDEN GLEICH AUS WELCHEM GRUNDE ZUM ERSATZ UNMITTELBARER SCHÄDEN VERPFLICHTET SEIN, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG STEHEN, SO IST DIE HAFTUNG VON INSIGHT AUF DIE MARGE AUS WEITERVERKÄUFEN DER PRODUKTE AN KUNDEN BESCHRÄNKT, HÖCHSTENS JEDOCH AUF EINEN BETRAG VON EUR 10.000. DER KLARHEIT HALBER WIRD HIERMIT FESTGESTELLT, DASS INSIGHT NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, DATENVERLUSTE, ENTGANGENE GELEGENHEITEN ODER SONSTIGE FOLGE-, BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, AUCH WENN ES ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, ODER FÜR SONSTIGE ANSPRÜCHE DRITTER.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Insight .

11. Stornierung und Kündigung

11.1 Der Kunde kann einen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Insight stornieren. 11.2 Ungeachtet der Ziffer 11.1 verpflichtet sich der Kunde bei einer Vertragsstornierung durch ihn zur Zahlung aller Kosten und Auslagen, die Insight durch die entsprechende Stornierung entstanden sind. 11.3 In den folgenden Fällen können Insight oder der Kunde einen Vertrag jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen: 11.3.1 Wenn ein Verstoss der anderen Partei gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt und dieser nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Zustellung einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung geheilt wird, oder 11.3.2 wenn die andere Partei insolvent wird, ein Insolvenzverwalter oder Sachwalter über ihr gesamtes Vermögen oder Geschäft oder einen Teil davon eingesetzt wird, sie ein Nachlassverfahren beantragt oder eine Schuldenregelung mit ihren Gläubigern eingeht, infolge von Schulden ähnliche Massnahmen ergreift oder erleidet, oder eine Verfügung oder ein Beschluss zu ihrer Auflösung oder Liquidation ergangen ist (es sei denn, dies geschieht bei Zahlungsfähigkeit zum Zwecke einer Geschäftsübernahme oder Sanierung). 11.4 Ohne Einschränkung der Ziffer 11.3 kann Insight den Vertrag jederzeit sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls der Kunde, gleich aus welchem Grund, einen fälligen Betrag bei Eintreten der Fälligkeit gemäss diesem Vertrag nicht gezahlt hat. 11.5 Eine Kündigung berührt nicht die Rechte der Parteien, die ihnen jeweils bis zum Kündigungsdatum entstanden sind, einschliesslich des Rechts von Insight auf Bezahlung der bis zum Kündigungsdatum erbrachten Arbeiten. 11.6 Beschleunigung von Zahlungen: Bei Kündigung des Vertrags werden die Fälligkeitstermine aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden für Produkte, Service-Leistungen und Insight-Service-Leistungen automatisch vorgezogen, so dass diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fällig und zahlbar werden, auch wenn zuvor eine längere Frist vereinbart wurde.

12. Vertrauliche Informationen und Datenschutz
Jede Partei bewahrt Stillschweigen über alle ihr zugegangenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, bewahrt diese Informationen sicher auf, sichert sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und unbefugten Zugriff und wird sie zu keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken verwenden. Ausserdem stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe, Beauftragte und Auftragnehmer diese Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Änderung, Verlängerung oder Kündigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im Nachhinein ohne Verschulden des Empfängers zugänglich werden. Vom Kunden im Vertrag zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ("Daten") werden von den Parteien unter Einhaltung der gültigen Normen des Schweizer Datenschutzes verarbeitet. Die Datenverarbeitung im Sinne dieses Vertrages erfolgt mit elektronischen und anderen Mitteln. Insight verpflichtet sich in Bezug auf sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeitenden Daten des Kunden, für diese geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und Informationen zu schützen, und beide Parteien bestätigen, dass sie alle einschlägigen Meldungen nach den anwendbaren Schweizer Datenschutzbestimmungen vorgenommen haben.

13. Allgemeines

13.1 Diese Bedingungen und die Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, einschliesslich sämtlicher Bestellungen, stellten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Gegenstand dieser Bedingungen bzw. aller Bestellungen, wobei jedoch auf Bestellungen aufgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben, es sei denn, Insight hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 13.2 Keine der Parteien gerät in Verzug oder haftet für Verzögerungen bei der Einhaltung oder die Nichteinhaltung des Vertrags, die auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, darunter Feuer, Überschwemmung, Hurrikans, Tornados, Erdbeben, Krieg, Embargo, Aufstand oder unvorhersehbare Eingriffe staatlicher Behörden, vorausgesetzt, die von einer solchen Verzögerung oder Nichteinhaltung betroffene Partei setzt die jeweils andere Partei hierüber unverzüglich in Kenntnis. 13.3 Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner zu Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen oder zu übernehmen. 13.4 Setzt eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einen Vertrag nicht oder nur verspätet durch, bedeutet dies keinen Verzicht hierauf und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht zur späteren Durchsetzung der Bestimmung. 13.5 Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. 13.6 Änderungen am Umfang oder an den Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages werden nur wirksam, wenn Insight ihnen schriftlich zugestimmt hat. Diese gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle Mitteilungen und sonstigen Benachrichtigungen, die zugestellt oder abgegeben werden müssen oder dürfen, haben schriftlich zu erfolgen und sind mit A-Post, Kurierdienst oder per Fax an die vorstehend angegebene Anschrift des bestimmungsgemässen Empfängers oder an eine andere Anschrift, die eine Partei der anderen jeweils mitgeteilt hat, zu übermitteln. 13.7 Die Auslegung, Wirksamkeit und Ausführung dieser Bedingungen und aller Verträge unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich Diese Bedingungen und Verträge unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 13.8 Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Bedingungen hat die deutsche Fassung Vorrang.

NASDAQ zurück nach oben